Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die sich seit dem 9. März 2020 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind ab sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten. Auch Schüler oder Vorschulkinder, die in dieser Zeit im Ausland waren, dürfen keine Notbetreuungsangebote in Schulen oder Kitas besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Thürmer
Bürgermeister
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