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Verpflichtung zur Aufklärung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG)

Seit März 2024 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im bundesweiten Organspende-Register (nach § 2a TPG) digital zu hinterlegen. Die Registrierung ist

  • vollkommen freiwillig,
  • kostenfrei
  • und erfolgt sicher – u. a. über die eID-Funktion des Personalausweises.

Angesichts des nach wie vor sehr großen Mangels an Spenderorganen in Deutschland ist es besonders wichtig, dieses Register noch bekannter zu machen. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung umfassend über die Chancen und Voraussetzungen einer Organ- und Gewebespende zu informieren. Zu den beteiligten Stellen gehören auch alle Einwohnermeldeämter, die Personalausweise, Reisepässe und elektronische Identitätsfunktionen ausstellen bzw. aktivieren.

Gerne stellen wir Ihnen Informationsflyer und Broschüren kostenlos in unserem Einwohnermeldeamt zur Verfügung. Weitere ausführliche und neutrale Informationen finden Sie auch online unter → https://www.organspende-info.de

Oder rufen Sie einfach das kostenlose Infotelefon an: 0800 90 40 400 (Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr)

Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

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