Verpflichtung zur Aufklärung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG)
Seit März 2024 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im bundesweiten Organspende-Register (nach §
