Dem Ordnungsamt werden regelmäßig Tatbestände telefonisch oder persönlich gemeldet, welche eine Ordnungswidrigkeit darstellen und durch die Stadtverwaltung geahndet werden sollen. Dies sind beispielsweise Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenreinigungssatzung wie z. B.
-> Lärm innerhalb der Ruhezeiten
-> freilaufenden Hunde im öffentlichen Bereich
-> Verschmutzung im öffentlichen Bereich (Müllentsorgung, Hundehaufen etc.)
-> kein ausreichenden Straßenreinigungs- / Winterdienstleistungen vor Grundstücken
-> Verkehrsordnungswidrigkeiten etc.
Da der Behörde die Beweispflicht obliegt, ist es nicht möglich, mündliche Anzeigen oder anonyme Anzeigen zu bearbeiten, sofern keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Insofern bitten wir Sie, das nachfolgende Formular (mit Unterschrift) künftig zu nutzen.