Skip links

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Kaltennordheim

Hintergrund

Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll. Da die Wärmewende einen integralen Baustein für das Erreichen dieses Ziels darstellt, sind in diesem Bereich entsprechende Anstrengungen unerlässlich. Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze, das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurden die Bundesländer verpflichtet, flächendeckend Wärmepläne zu erstellen. Auf Landesebene wird die Verantwortung über das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) an die Kommunen delegiert. Demnach sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, diese Planung bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument dar, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung flächendeckend sicherzustellen. Die Wärmeplanung ist als Fahrplan zu verstehen, der das Ziel verfolgt, Wege zu skizzieren, die bis 2045 eine möglichst fossilfreie Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet von Kaltennordheim ermöglichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, lokale Potenziale für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen zu identifizieren, Synergien zwischen unterschiedlichen Sektoren und Planungsebenen zu erkennen und die wesentlichen Akteure zu bündeln. Der Wärmeplan soll zukünftig fortgeschrieben werden und ist somit als langfristiges Instrument zu sehen, das sich zugleich an die technologischen Entwicklungen und regulative Vorgaben anpassen soll.

Wichtig ist, dass aus der Wärmeplanung keine konkreten Verpflichtungen oder Ansprüche für die Stadt, Akteure oder die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Die Wärmeplanung schreibt somit niemandem vor, welche Technologie künftig zum Heizen genutzt werden muss. Sie soll vielmehr als Hilfestellung dienen und über verschiedene Technologien sowie deren Nutzungsmöglichkeiten informieren. Bereiche, in denen Wärmenetze sinnvoll sind, sollen identifiziert und Empfehlungen für weitergehende Planungen gegeben werden.

Der Prozess der Erstellung der Wärmeplanung ist partizipativ. Wichtige Akteure und auch die Öffentlichkeit werden über den Projektfortschritt informiert und können sich im Prozessverlauf bspw. in Form von Stellungnahmen beteiligen. Zudem wird eine Infoveranstaltung am 10.06.2026 geplant.

 

Weiterführende Informationen:

https://umwelt.thueringen.de/themen/energie/waermeplanung

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

 

Wer erstellte die kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Kaltennordheim hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, die diese gemeinsam mit der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH erstellt.

Wie wird das Projekt finanziert

Die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt zu 90 % aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Erstattung der restlichen Kosten erfolgt über das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Thüringen. Für die Stadt ergibt sich durch die Erstellung der Wärmeplanung keine finanzielle Belastung.

Diese Internetseite verwendet Cookies.