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Wichtige Änderungen bei der Grundsteuer in Thüringen

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön

Wichtige Änderungen bei der Grundsteuer in Thüringen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viele von Ihnen haben in der Vergangenheit Post vom Finanzamt zur neuen Grundsteuer erhalten. Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch die Thüringer Landesregierung im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.

Da uns aktuell viele Fragen zu diesem Thema erreichen, möchten wir Sie über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informieren:

  • Finanzämter rechnen bereits um: Die Finanzämter haben im Sommer dieses Jahres mit der automatischen Neuberechnung der Messbeträge begonnen. Viele dieser korrigierten Bescheide wurden bereits versandt oder gehen Ihnen in diesen Wochen zu. Die gesetzliche Anpassung betrifft ausschließlich den Bereich der bebauten Grundstücke.
  • Handlungsbedarf für Sie: Bitte überprüfen Sie den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Neuveranlagung auf den 1.1.2027 und die darin enthaltenen Daten sorgfältig. Sollten Sie Fehler im Grundlagenbescheid feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt – nur dieses kann etwaige Unstimmigkeiten klären. Ist die Bewertung des Grundstückes oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt ein Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen. Die Entscheidungen, die das Finanzamt getroffen hat, sind für die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ bindend. Änderungen können nur über das Finanzamt bewirkt werden.
  • Nächste Schritte in unseren Kommunen: Auf Basis der korrigierten Werte der Finanzämter werden wir als Verwaltungsgemeinschaft bzw. Mitgliedskommunen in den kommenden Wochen die lokalen Hebesätze aufkommensneutral anpassen.
  • Auskünfte erst später möglich: Bitte beachten Sie, dass konkrete Auskünfte zur Höhe Ihrer neuen Grundsteuer erst nach der Beschlussfassung über die Hebesätze (voraussichtlich Ende 2026) möglich sind.
  • Gültigkeit ab Januar 2027: Die neu berechnete Grundsteuer tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Erst danach erhalten Sie von uns den endgültigen Grundsteuerbescheid, der den tatsächlich zu zahlenden Betrag ausweist.

Weiterführende Informationen finden Sie auch direkt auf den Seiten des Thüringer Finanzministeriums unter finanzen.thueringen.de.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim
sowie der Gemeinden Birx, Erbenhausen, Frankenheim und Oberweid

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